Impressum, DSVGO und AGB
Bodyperformance OG
Fitness – & Gesundheitsstudio
Marburger Str. 81
8435 Wagna
Tel.: 0664 5538268
Tel.: 0664 5538267
studio@bodyperformance.fit
www.bodyperformance.fit
UID: ATU73420103
Dieses Impressum gilt auch für die Facebookseite: facebook.com/bodyperformance.fitness
Marketing- und Presseanfragen bitte direkt an: marketing@bodyperformance.fit
Behörde gemäß E-Commerce Gesetz: BH Leibnitz
Datenschutzgrundverordnung:
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Bodyperformance OG Fitness – & Gesundheitsstudio
Marburger Str. 81
8435 Wagna
Telefon: 0664 5538267
E-Mail: studio@bodyperformance.fit
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Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.
Auskunft, Sperrung, Löschung und Berichtigung
Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.
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Kontaktformular
Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
Newsletter
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Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Bodyperformance OG AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bodyperformance OG (Stand: 01.11.2022)
1. Geltung der ABG
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz “AGB”) gelten für alle Verträge, die zwischen der Bodyperformance OG (im Folgenden kurz “Bodyperformance”) und ihren Kunden über die Berechtigung zur Benutzung des von Bodyperformance betriebenen Fitnessstudios abgeschlossen werden (im Folgenden kurz “Mitgliedsvertrag”).
2. Vertragsabschluss
Der Mitgliedsvertrag kommt im Fitnessstudio durch Unterschrift des Kunden (im Folgenden auch “Mitglied”) und Bodyperformance zustande.
3. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft
Die Leistungen aus der Mitgliedschaft dürfen ausschließlich vom jeweiligen Mitglied in Anspruch genommen werden. Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht übertragen werden.
4. Bekanntgabe einer Emailadresse/Änderung von Mitgliedsdaten
Das Mitglied ist verpflichtet, bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Schriftlichkeit ist auch bei Übermittlung von Mitteilungen in elektronischer Form (z.B. mittels E-Mail) gewährleistet. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per Email an die von ihm zuletzt genannte Emailadresse zugestellt werden können.
Das Mitglied ist verpflichtet jede Änderung seiner Mitgliedsdaten (Name, Adresse, Email-Adresse, Bankverbindung) unverzüglich schriftlich, persönlich im Fitnessstudio oder über den Online-Kunden Account bekannt zu geben. Geänderte Bankverbindungen können nur bei Bekanntgabe spätestens 7 Tage vor dem Fälligkeitstermin für das nächste SEPA-Basislastschriftverfahren berücksichtigt werden.
5. Besondere Bestimmungen für Jugendliche
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich.
6. Hausordnung
Das Mitglied erklärt, dass es die im Studio aufliegende Hausordnung in der jeweiligen Fassung anerkennt. Die Hausordnung enthält insbesondere Regeln zu Konsumverboten, Wahrung der Rechte anderer Mitglieder, Benutzung der Geräte des Studios. Bei besonders groben Verstößen gegen die Hausordnung, wie z.B. Tätlichkeiten, Bedrohungen, Beleidigungen, sexuelle Belästigungen, Diebstahl etc. kann der Mitgliedsvertrag von Bodyperformance aus wichtigem Grund gemäß Punkt 19 aufgelöst werden.
7. Videoüberwachung
Das Mitglied erklärt, dass es den im Studio aufliegenden Aushang einer Videoüberwachung anerkennt, sowie die Datenschutzerklärung. Die zur Gewährleistung der bestmöglichen Nutzungsbedingungen, der Sicherheit der Mitglieder, sowie dem Schutz des persönlichen Eigentums und der Studioräumlichkeiten beiträgt.
8.Einwilligungserklärung zur Nutzung von Foto- & Videoaufnahmen
Bodyperformance ist es gestattet, Fotos und Videos für eigene Werbung zu nutzen. Das Mitglied erklärt sein
Einverständnis mit der (unentgeltlichen) Verwendung der fotografischen Aufnahmen seiner Person für die
Verwendung von Foto- und Videoaufnahmen. Die fotografischen Aufnahmen für andere als die beschrie-
benen Zwecke oder Inverkehrbringen durch Überlassung der Aufnahmen an Dritte ist unzulässig.
9. Leistungsumfang
Bodyperformance gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten, welche durch Aushang im Studio bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die im Mitgliedsvertrag festgelegten Leistungen. Die Nutzung der Einrichtungen des Fitnessstudios ist nur mit gültiger Mitgliedschaft gestattet.
10. Abos
Das Abo “Fitnesssabo” umfasst die freie Nutzung aller Trainingsgeräte und -Flächen. Das Abo “Kombiabo” umfasst die Leistung des Abos “Fitnesssabo” sowie die Nutzung der Solarien im Umfang von maximal 40 Minuten wöchentlich.
11. Besondere Bestimmungen für das Abo “Kombiabo”
Bodyperformance behält sich das Recht vor, die zeitliche Nutzungsmöglichkeit der Solarien einseitig zu verändern. Dies berechtigt das Mitglied nicht zur Kündigung. Die Solarium-Kabinen dürfen nur von max. 1 Person betreten werden. Bodyperformance Mitarbeiter sind hiervon ausgenommen. Am Tag ist nur eine Besonnung erlaubt. Nicht genutzte Leistungen verfallen, sodass eine nicht konsumierte Leistung eines Tages nicht auf andere Tage übertragbar ist. Es wird ausdrücklich auf die möglichen Gefahren eines falschen Umgangs mit den Besonnungsgeräten, insbesondere aufgrund zu langer Besonnungszeiten oder zu häufiger Benutzung, hingewiesen. Die Besonnung ist abhängig vom individuellen Hauttyp des Kunden. Der Kunde ist für die Besonnungszeiten und –Häufigkeiten selbst verantwortlich. Vor einer Besonnung wird daher vorausgesetzt, dass dem Kunden seine persönliche Hauttypanalyse bekannt ist. Es wird empfohlen die Besonnungszeiten und -Häufigkeiten selbst mit einem Arzt abzustimmen. Grundsätzlich wird keine Besonnung von mehr als maximal 2 x pro Woche bzw. 30 x pro Jahr empfohlen.
Sonnenbrand hervorrufen, sind untersagt. Bei Sonnenbrand darf nicht besonnt werden. Bei der Einnahme von Medikamenten sowie der Verwendung von Kosmetika ist vor einer Besonnung die Sonnenverträglichkeit durch einen Arzt zu klären. Den Aushängen im Fitnessstudio sowie den allgemeinen Besonnungsempfehlungen ist Folge zu leisten. Sollte es wegen Nichtbeachtung der empfohlenen Besonnungszeiten zu Verbrennungen oder sonstigen Schäden kommen, entfällt jegliche Haftung von Bodyperformance, sofern der Schaden nicht durch grobes Verschulden von Bodyperformance oder seiner Mitarbeiter verursacht worden ist. Solarium-Guthaben-Chips sind 12 Monate ab Verkaufsdatum gültig und können nicht in Bargeld abgegolten werden. Der Wert der Solarium-Guthaben-Chips kann nur mit Besonnungen abgegolten werden. Ein nach Ablauf der Gültigkeit bestehender Restwert kann weder in Bargeld abgelöst noch übertragen werden. Bei Verlust des Solarium-Guthaben-Chips übernimmt Bodyperformance für die Guthaben und den Chip keine Haftung.
12. Besondere Bestimmungen für die Nutzung der Sauna
Benutzung der Sauna auf eigene Gefahr. Die Sauna Hausordnung ist Einzuhalten. Es gibt keinen Alkohol Aufguss sondern nur die Aufgüsse die in der Sauna Hausordnung stehen. Die Hygiene Vorschriften sind einzuhalten.
13. Benutzung der Garderobe
Der Kunde hat den Garderobenschrank nach Abschluss jedes Trainings zu räumen und unverschlossen zu hinterlassen. Das Unternehmen ist berechtigt, spätestens zu Betriebsschluss um 24 Uhr sämtliche noch verschlossene Garderobenkästen zu öffnen und zu räumen. Für ein allfälliges Abhandenkommen wird keine Haftung übernommen.
14. Mitgliedskarte
Das Mitglied erhält nach Vertragsabschluss für einen Preis von € 29,90 ein Mitgliedsband, die ihm den
Zutritt zu den nicht betreuten Zeiten zum Fitnessstudio ermöglicht. Ohne Mitnahme des Mitgliedsbandes
ist der Zutritt in das Fitnessstudio nicht möglich. Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere
Verwahrung des Mitgliedsbandes zu sorgen. Einen Verlust des Mitgliedsbandes hat das Mitglied
unverzüglich im Studio zu melden. Das Mitgliedsband darf ausschließlich vom Mitglied verwendet
werden. Die Überlassung des Bandes an Dritte ist unzulässig.
15. Identitätskontrolle
Um sicherzustellen, dass die Mitgliedskarte nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, stellt das Mitglied Bodyperformance ein Foto von sich zur Verfügung, welches von Bodyperformance gespeichert wird. Sollte das Mitglied kein Foto zur Verfügung stellen, behält sich Bodyperformance das Recht vor, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt zum Fitnessstudio durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.
16. Startgebühr
Das Mitglied hat bei Vertragsabschluss eine Bearbeitungs-/Betreuungsgebühr in Höhe von € 109,90.- zu bezahlen. Dieser Betrag ist bei Vertragsabschluss bar oder per Bankomat zu bezahlen. Die Trainer von Bodyperformance weisen die Mitglieder persönlich und detailliert in das Fitnesstraining ein.
17. Beiträge
Ist die Zahlung eines einmaligen Betrags für die gesamte Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so wird
dieser am Tag des Zustandekommens des Mitgliedvertrags fällig. Der fällige Betrag ist bar oder per
Bankomat zu bezahlen. Dieser wird alle 4 Wochen, Montags lt. Bodyperformance OG im Vorhinein zur
Zahlung fällig. Der Beitrag für die letzten anteiligen beitragspflichtigen Wochen der Vertragslaufzeit kann
mit dem Beitrag des Vormonats fällig gestellt werden. Der Wochenbeitrag ist auch dann bis zum Ablauf
des Vertrages zu bezahlen, wenn die Leistungen von Bodyperformance, aus Gründen, die in der Sphäre
des Mitglieds liegen, nicht in Anspruch genommen werden. Alle Entgelte verstehen sich inkl. der
gesetzlichen Umsatzsteuer. Sollte sich die Umsatzsteuer erhöhen ist Bodyperformance berechtigt, diese
Erhöhung an das Mitglied weiterzugeben. Ebenso werden Ermäßigungen der Umsatzsteuer entsprechend
weitergegeben. Jugend- bzw. Studentennachlass: Vollzeitstudierenden, Lehrlingen und Jugendlichen
bis 21 Jahren wird ein Nachlass auf die zuzahlenden Beiträge gewährt. Der Nachweis für den jeweiligen
Rabatt (Schüler-/ Studentenkarte, Arbeitsnachweis, Vereinsnachweise etc.) muss unaufgefordert jedes
Jahr zum 01. Oktober erbracht werden. Sollte das nicht geschehen entfällt der Rabatt. Wird der Nachweis
zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht ist er erst ab diesem Datum gültig. Der aktuelle Rabatt ist
bis 30. September des Folgejahres gesichert. Gibt es einen Sonderrabatt, gilt dieser nur für die
Mindestlaufzeit von 52 Wochen. Darüber hinaus fällt der reguläre Preis an.
18. SEPA-Lastschriftverfahren
Mitglieder die einen Wochenbeitrag zahlen, sind verpflichtet am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen,
um die vereinbarten Beiträge zu begleichen. Das Mitglied wird Bodyperformance hierfür ein schriftliches
Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils
erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist. Ist die Abbuchung
aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht möglich, ist Bodyperformance berechtigt, dem
Mitglied Mahnspesen in Höhe von mind. € 10,- pauschal zuzüglich der angefallenen
Rücklastschriftgebühren in Rechnung zu stellen.
19. Zahlungsverzug
Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält sich Bodyperformance das Recht vor, dem Mitglied
Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden.
Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer
zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren
und Rechtsanwaltskosten. Ungeachtet einer etwaigen Widmung der Zahlung, wird ausdrücklich
vereinbart, dass Zahlungen stets zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und anschließend auf
Hauptforderungen gebucht werden. Ist die Zahlung eines Wochenbeitrags vereinbart und gerät der
Kunde trotz Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen mit der Zahlung eines Betrages,
der zumindest acht Wochenbeiträgen entspricht, in Verzug, ist Bodyperformance berechtigt, alle noch
ausstehenden Wochenbeiträge bis zur nächsten Kündigungsmöglichkeit mit sofortiger Wirkung fällig zu
stellen und notwendige Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, wie insbesondere
Inkassokosten, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten in Rechnung zu stellen.
20. Vertragsdauer 52 Wochen
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Kündigung ist erstmals zum Ablauf eines
Jahres (Stichtag Vertragsstart), danach jeweils zum Ablauf eines halben Jahres möglich. Die Kündigung
hat schriftlich und unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zu erfolgen. Für eine zeitgerechte
Kündigung zu den Vorangeführten Kündigungsterminen (also 12 Monate, 18 Monate, 24 Monate etc. ab
Vertragsstart) ist es sohin erforderlich, dass das Kündigungsschreiben vor Beginn der dreimonatigen
Kündigungsfrist bei Bodyperformance einlangt.
21. Auflösung aus wichtigem Grund
Bodyperformance hat das Recht diesen Vertrag aus wichtigen Grund jederzeit aufzulösen. Bodyperformance ist bei Auflösung des Vertrages aus wichtigen Grund berechtigt, das Mitgliedsband umgehend zu deaktivieren. Darunter fallen z.B. Diebstahl, Sachbeschädigung, sexuelle Belästigung etc.
22. Stilllegung der Mitgliedschaft
Liegen schwerwiegende gesundheitliche Gründe vor, aus denen das Mitglied an der Benützung des Studios für mindestens vier Wochen oder länger verhindert ist, kann die Mitgliedschaft gegen Vorlage einer amtlichen bzw. fachärztlichen Bescheinigung für einen entsprechenden Zeitraum stillgelegt werden. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen von Bodyperformance nicht in Anspruch nehmen. Eine Stilllegung muss am Wochenanfang beginnen und kann nur für volle Wochen in Anspruch genommen werden. In Falle einer Stilllegung verschiebt sich die nächste Kündigungsmöglichkeit um die Dauer der Stilllegung. Weiters ist Bodyperformance für denn Fall eines behördlich angeordneten Betretungsverbots, welches nicht von Bodyperformance verschuldet wurde und wodurch das Mitglied an der Benützung des Studios für mindestens 4 Wochen gehindert ist, zu einer Stilllegung der Mitgliedschaft berechtigt. Auch hier gilt, dass das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fällig werdenden Mitgliedsbeiträge befreit ist und dass sich die nächste Kündigungsmöglichkeit für das Mitglied um die Dauer der Stilllegung nach hinten verschiebt. Weder ist der Beginn der Stilllegung an den Wochenbeginn noch die Dauer der Stilllegung an volle Wochen gebunden. Weiteres ist Bodyperformance berechtigt eine Stilllegung ohne Angabe von Gründen durchzuführen.
23. Haftung
Bodyperformance haftet gegenüber den Mitgliedern sowie dessen Kindern für Personenschäden, welche
von Bodyperformance selbst oder von einer Person, für die Bodyperformance einzustehen hat (§ 1313a
ABGB), nur, wenn diese schuldhaft zugefügt wurden. Für sonstige Schäden (ausgenommen
Personenschäden, Schäden nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes) - wie zum Beispiel Diebstahl
oder Sachschäden an persönlichen Gegenständen - haftet Bodyperformance lediglich, wenn der Schaden
von Bodyperformance oder von einer Person, für die Bodyperformance einzustehen hat (§ 1313a
ABGB), vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde. Auch das Mitglied haftet für sonstige Schäden
nur dann, wenn der Schaden von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde. Das Mitglied
nimmt zur Kenntnis, dass die Teilnahme am Fitnesstraining eine physische Belastung darstellt. Es
erklärt daher das Mitglied die physische Leistungsfähigkeit zu besitzen, um an dem Training teilzunehmen.
Für den Fall, dass dem Mitglied ärztliche Beschränkungen auferlegt wurden, erklärt das Mitglied diese
aus Eigenem zu beachten und aus etwaigen allfälligen eintretenden Folgen aus Nichtbeachtung der
ärztlicherseits verschriebenen Einschränkungen keinerlei wie immer geartete Haftung gegenüber
Bodyperformance geltend zu machen. Für Wertsachen, Geld sowie mitgebrachte Kleidung wird bei
Verlust oder Beschädigung keine Haftung übernommen. Eltern haften für Ihre Kinder.
24. Änderungen dieser AGB, der Hausordnung oder des Leistungsumfanges
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, der Hausordnung und des Leistungsumfangs werden dem Kunden schriftlich an die von ihm selbst bekannt gegebene E-Mail-Adresse zur Kenntnis gebracht. Die Änderungen der Geschäftsbedingungen und des Leistungsumfangs gelten als genehmigt und vereinbart, wenn der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung widerspricht. Ein Widerspruch berechtigt Bodyperformance OG zur Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund.
25.Schließzeiten
Das Studio ist berechtigt, aus betriebsbedingten Gründen bis zu 3 Wochen pro Jahr geschlossen zu halten. Dies ist in den Laufenden Beiträgen bereits berücksichtigt und kann nicht in Abzug gebracht werde.
26.Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden oder sonstige Absprachen sind ungültig. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen.
Es ist österreichisches Recht anzuwenden, dies mit Ausnahme jener österreichischen Rechtsnormen, welche auf ein ausländisches Recht verweisen und mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtstand, vorbehaltlich der Zulässigkeit nach dem Konsumentenschutzgesetz, ist Leibnitz.
27.Verbraucherindex
Die Wochenbeiträge sind nach dem auf Basis des von der Statistik Austria verlautbarten
Verbraucherindex 2015 wertgesichert. Bezugsgröße für Anpassungen ist die für den Tag des
Vertragsabschlusses verkündete, endgültige Indexzahl. Veränderungensraten sind auf eine gerundete Dezimalstelle zu berechnen.
28. Besondere Bestimmungen für die Nutzung des Kombi Abo - Air Shaper
Benutzung des Air Pressure, Air Shaper auf eigene Gefahr. Der Bauchgurt ist im Vorhinein zu kaufen und
kostet 50 €. Empfohlene Nutzung dreimal die Woche für je 45 Minuten mit Einhaltung eines Ernährungskonzeptes
um das gezielte abnehmen am Bauch zu erreichen. Die Geräte werden dreimal pro Woche zu den
betreuten Zeiten für je maximal 50 Minuten verliehen. Für den Verleih wird eine Voranmeldung empfohlen,
da nur eine bestimmte Anzahl an Air Shaper vorhanden ist.